Dr. Thomas Paul, Rechtsanwalt aus Hessen, hat am Universitätslehrgang Jagdwirt, an der Universität für Bodenkultur in Wien, eine aufschlussreiche Abschlussarbeit verfasst. Ziel seiner Recherchen war es, einen Beitrag zum besseren Verständnis und zur möglichen Weiterentwicklung der allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit zu leisten. In einer juristischen Studie werden das deutsche Bundesjagdgesetz und die 16 Landesjagdgesetze analysiert und der Rechtsbegriff ‚Weidgerechtigkeit‘, insbesondere vor dem Hintergrund seiner sprachgeschichtlichen Entwicklung und der Gesetzeshistorie, ausgelegt. Die anschließende Untersuchung von Rechtsprechung und jagdrechtlicher Literatur zeigt auf, welche Grundsätze der Weidgerechtigkeit als anerkannt gelten können und gibt zahlreiche Beispiele für nicht-weidgerechtes Verhalten. Ferner wird beleuchtet, wie die Jagdverbände sich zur Weidgerechtigkeit positionieren und wie das Thema Weidgerechtigkeit in der Jägerausbildung behandelt wird. Welche Grundsätze der Weidgerechtigkeit als ‚allgemein anerkannt‘ gelten können, bestimmt letztlich die Jägerschaft, nicht die Allgemeinheit. Umso erstaunlicher ist es, dass die Jägerschaft hierzu bisher noch nicht umfassend befragt wurde.

In einer breit angelegten empirischen Studie (Online-Befragung der deutschen und österreichischen Jägerschaft, Rücklauf insgesamt: 3.589 Antworten) wird daher untersucht, wie die Jägerschaft zu allgemeinen und besonderen Fragen der Weidgerechtigkeit steht. Die abschließende Conclusio fasst die zehn wichtigsten Schlussfolgerungen der Arbeit zusammen.

Die Studie